Recht

Barrierefreier Onlineshop: was das BFSG seit Juni 2025 verlangt.

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops für Verbraucher barrierefrei sein. Viele Marken wissen nicht genau, ob sie betroffen sind und was „barrierefrei“ praktisch bedeutet. Ein Überblick mit Checkliste.

3 Min. Lesezeit Mihenk-Team

Mit dem BFSG setzt Deutschland den European Accessibility Act um. Zum ersten Mal sind damit private Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – und Onlineshops gehören ausdrücklich dazu.

Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung. Ob und wie Ihr Shop betroffen ist, klären Sie im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Wer betroffen ist

Laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist das BFSG am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es gilt unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die Verbrauchern angeboten werden – im Alltag also für B2C-Onlineshops. Seit diesem Datum dürfen solche Dienstleistungen nur noch angeboten werden, wenn sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Wer ausgenommen ist

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind vom BFSG ausgenommen. Gemeint sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Wichtig: Wer als Kleinstunternehmen Produkte in Verkehr bringt, die unter das Gesetz fallen, ist für diese Produkte trotzdem verpflichtet. Und eine Marke, die wächst, sollte die Schwelle im Blick behalten – nachrüsten ist teurer als von Anfang an richtig bauen.

Wer kontrolliert

Die Länder haben eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde eingerichtet. Bei Dienstleistungen prüft sie stichprobenartig; außerdem können sich Verbraucher an die Behörde wenden, wenn sie einen Shop für nicht barrierefrei halten.

Was „barrierefrei“ im Shop konkret heißt

  • Tastatur: Jede Funktion – Menü, Filter, Warenkorb, Checkout – ist ohne Maus erreichbar, mit sichtbarem Fokus.
  • Screenreader: Bilder haben sinnvolle Alternativtexte, Buttons verständliche Namen, Überschriften eine logische Reihenfolge.
  • Kontrast und Schrift: ausreichender Kontrast, Text lässt sich vergrößern, ohne dass das Layout bricht.
  • Formulare: beschriftete Felder, verständliche Fehlermeldungen, keine Zeitlimits ohne Verlängerung.
  • Cookie-Banner und Pop-ups: per Tastatur schließbar und für Screenreader verständlich – sonst blockieren sie den ganzen Shop.
  • Informationen zur Barrierefreiheit: Das Gesetz verlangt Angaben dazu, wie der Shop die Anforderungen erfüllt.

Barrierefreiheit verkauft

Ein Shop, der per Tastatur und Screenreader funktioniert, ist meist auch für alle anderen schneller und klarer – besonders mobil. Deshalb bauen wir Barrierefreiheit in jede Website-Entwicklung und jedes Shopify-Projekt ein und prüfen sie im Rahmen von CRO & Analytics mit.

Zuletzt aktualisiert:

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für meinen Onlineshop?

Wenn Sie Verbrauchern online Waren oder Dienstleistungen verkaufen und kein Kleinstunternehmen sind, in aller Regel ja. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind für Dienstleistungen ausgenommen.

Seit wann gilt das BFSG?

Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft getreten. Seitdem dürfen erfasste Dienstleistungen nur noch barrierefrei angeboten werden.

Wer überprüft die Einhaltung?

Eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder. Bei Dienstleistungen prüft sie stichprobenartig; Verbraucher können sich zudem direkt an die Behörde wenden.

Schauen wir uns Ihre Marke gemeinsam an.

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden. Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, wo der Einstieg sinnvoll ist.